Wie weit ist Deutschland beim Offshore-Ziel für 2030?
Mindestens 30 Gigawatt Offshore-Windleistung bis 2030: Wir vergleichen das gesetzliche Ziel mit dem amtlichen Ausbauindikator und erklären dessen Aussagekraft.
Wo steht Deutschland beim Offshore-Ziel?
Mindestens 30 GW bis 2030
Installierte Windenergie auf See mit Netzanschlussbezug nach § 1 Absatz 2 WindSeeG.
11,54 GW Bruttoleistung
Bundesnetzagentur · Quellenstand 13.10.2026 · vorläufig. Einschließlich vorübergehend stillgelegter Einheiten.
Der Registerstand liegt rechnerisch 18,46 GW unter dem Vergleichswert. Er entspricht 38,5 % dieses Werts.
Rechnerischer Vergleich der Registerleistung; Netzanschlussbezug nicht gesondert bestätigt. Eine abschließende gesetzliche Zielbewertung ist damit nicht möglich. Was diese Messgrenze bedeutet →
Der Berichtsstand liegt vor dem Zielhorizont. Aus dem Abstand allein folgt keine Aussage „auf Kurs“ und keine Prognose für 2030.
Was ist das politische Ziel?
§ 1 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes nennt mindestens 30 Gigawatt bis 2030. Gemeint ist die installierte Leistung von Offshore-Windenergieanlagen mit Netzanschluss. Genehmigungen, Ausschreibungszuschläge und die Kapazität einer Anschlussleitung sind dafür keine Ersatzwerte.
Wie ist der beobachtete Ausbau einzuordnen?
Von Januar bis September 2026 wurden auf Bruttoleistungsbasis netto 1.805,25 MW zugebaut. Dieser Zeitraum ist noch kein vollständiges Kalenderjahr. Der Nettozubau ist Inbetriebnahme minus endgültige Stilllegung; er misst keine erzeugte Strommenge.
Das Ausbauvolumen und der Abstand zum Ziel sind unterschiedliche Aussagen. Ob und wann künftige Projekte in Betrieb gehen und angeschlossen werden, lässt sich aus dem bisherigen Registerstand allein nicht ableiten.
Beobachtete Jahresendwerte und jüngster Monatsstand
Echte Kalenderabstände: Jahresendstände und September 2026 sind unterschiedlich lange Zeitabstände. Vor 2020: Monitoring der Bundesnetzagentur; ab 2020: Marktstammdatenregister. Keine Vergleichsrate über diesen Quellenwechsel. Die Linien verbinden ausschließlich die tatsächlich vorliegenden Messpunkte und erzeugen keine zusätzlichen Monatsbeobachtungen.
Alle Bestandswerte ansehen → · Monatlichen Nettozubau ansehen →
Warum bleibt die Zielbewertung eingeschränkt?
Die Registerstatistik beschreibt den Anlagenbestand und Betriebsstatus. Die Netzanschlussbedingung des Gesetzes ist darin nicht ausdrücklich als eigenes Auswahlmerkmal nachgewiesen. Deshalb ist der Vergleich eine rechnerische Orientierung und keine amtliche Erfüllungsquote.
Die Grafik trennt Monitoringwerte vor 2020 vom Marktstammdatenregister ab 2020. Sie zeigt Jahresendbestände und einen einzelnen jüngsten Monatsstand mit ihren tatsächlichen Zeitabständen. Eine gleichmäßige Monatsentwicklung oder eine Prognose wird daraus nicht berechnet.
Messdefinition, Originalwerte und Revisionshistorie öffnen →
Quellen, Datenstand und Weiterverwendung
Berichtsmonat: September 2026. Datenstand der Quelle: 13.10.2026. Exakter Veröffentlichungstag dieser Datei: nicht belegt. Von Politikfolgen übernommen: 07.11.2026 11:44 UTC. Zuletzt unverändert bestätigt: 07.11.2026 11:44 UTC.
- BNetzA: monatliche EE-Statistik ↗
- § 1 Windenergie-auf-See-Gesetz ↗
- SMARD: installierte Erzeugungsleistung – Definition ↗
Amtliche Original-XLSX herunterladen ↗ · Nutzungsbedingungen der BNetzA ↗ · Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 ↗
Quelle: Bundesnetzagentur, Marktstammdatenregister; vor 2020 BNetzA Monitoring. Datenstand 13.10.2026. Auswahl, Umrechnung und Darstellung: eigene Bearbeitung Politikfolgen. Die Datenlizenz gilt für die BNetzA-Datentabelle, nicht pauschal für Gesetzestexte oder SMARD.