Wohnen · Kennzahl · Deutschland

Sozialwohnungen in Deutschland: Bestand und Förderung

Wie viele gebundene Sozialmietwohnungen gibt es – und wie viele neue Mietwohnungen werden gefördert? Die amtlichen Zahlen zeigen zwei unterschiedliche Entwicklungen. Ein Wohnungsbestand am Jahresende ist etwas anderes als eine Förderbewilligung oder eine Fertigstellung.

Stichtag · 31. Dezember 2025

Wie viele Sozialmietwohnungen gibt es in Deutschland?

1.032.879 Wohnungen

Mietwohnungen mit Miet- und Belegungsbindungen zum Jahresende 2025. Quelle: Angaben der Länder, veröffentlicht in der Bundestagsdrucksache 21/6164.

Gebundener Sozialmietwohnungsbestand am 31. Dezember
JahrWohnungenQuellenfassung
20251.032.87929. Mai 2026, Seite 91
20241.047.861September 2025, Seite 17
20231.068.465September 2025, Seite 17

Die Werte 2023/2024 stammen gemeinsam aus der Ausgabe September 2025; dort wurde Nordrhein-Westfalen für 2023 nachträglich korrigiert. Der Wert 2025 stammt aus einer späteren Veröffentlichung. Die Tabelle verbindet diese ausdrücklich benannten Quellenstände und stellt keine nachträglich harmonisierte Langzeitreihe dar.

Regionale Verteilung

Wie verteilen sich die Sozialwohnungen auf die Bundesländer?

Gebundener Mietwohnungsbestand zum 31. Dezember 2025, absteigend nach absoluter Wohnungszahl. Alle Länderwerte stammen aus derselben Tabelle und ergeben zusammen den Deutschlandwert.

Sozialmietwohnungen nach Bundesland · Jahresende 2025
BundeslandGebundene Mietwohnungen
Nordrhein-Westfalen394.315
Bayern140.102
Berlin85.917
Hessen82.075
Hamburg79.766
Baden-Württemberg56.072
Niedersachsen50.920
Schleswig-Holstein47.045
Rheinland-Pfalz33.786
Brandenburg21.183
Sachsen14.613
Thüringen10.882
Sachsen-Anhalt6.415
Bremen5.978
Mecklenburg-Vorpommern2.968
Saarland842

Absolute Bestände berücksichtigen weder Bevölkerung noch Zahl der Haushalte oder örtlichen Bedarf. Aus dieser Rangfolge lässt sich keine Versorgungsgüte und keine Wirkung einzelner Landesregierungen ableiten.

Förderbewilligungen · keine Fertigstellungen

Wie viele neue Sozialmietwohnungen werden gefördert?

Für 2025 weist die Bundesregierung 27.283 geförderte Neubau-Mietwohnungen aus. Die folgende Reihe bildet den in der Veröffentlichung Juli 2026 zusammengefassten Stand für alle sechs Jahre ab.

Förderbewilligungen für Neubau-Mietwohnungen · Quellenfassung Juli 2026
JahrGeförderte Neubau-Mietwohnungen
202527.283
202426.796
202323.115
202222.602
202121.582
202023.069

Bundestagsdrucksache 21/7212, gedruckte Seite 4, Angaben der Länder mit Stand 21. Mai 2026. Nicht enthalten sind etwa Modernisierungsförderung oder selbstgenutztes Wohneigentum. Bewilligungsjahr und Fertigstellungsjahr müssen nicht übereinstimmen.

Definition und Grenzen

Was ist hier eine Sozialwohnung?

Der Bestand erfasst Mietwohnungen mit Miet- und Belegungsbindungen. Die Bindungen begrenzen die zulässige Miete und die Belegung entsprechend den jeweiligen Förderbedingungen. Eine günstige frei finanzierte Mietwohnung zählt dadurch nicht automatisch zum gebundenen Sozialmietwohnungsbestand. Selbstgenutztes gefördertes Wohneigentum ist in dieser Bestandszahl ebenfalls nicht enthalten.

Warum kann der Bestand trotz Neubauförderung sinken?

Während geförderte Wohnungen hinzukommen oder Bindungen verlängert werden, können andere Wohnungen aus der Bindung fallen. Ein Förderbescheid schafft außerdem noch keine beziehbare Wohnung. Die Veränderung des Bestands lässt sich deshalb weder mit den Bewilligungen eines Jahres gleichsetzen noch als Zahl fertiggestellter Neubauten lesen.

Warum verwenden wir nicht die gesamte Wohnraumförderung als Neubauzahl?

Die Gesamtförderung kann Neubau, Modernisierungen, den Erwerb oder die Verlängerung von Bindungen sowie weitere Förderbereiche umfassen. Solche Maßnahmen sind für die Wohnraumversorgung relevant, ergeben zusammen aber keine reine Neubau- oder Fertigstellungszahl. Auch unterschiedliche Veröffentlichungsfassungen dürfen nicht stillschweigend vermischt werden.

Was das für das historische 100.000-Wohnungen-Ziel bedeutet →

Amtliche Primärquellen

Woher stammen die Zahlen?

Die Bestands- und Förderangaben beruhen auf Meldungen der Länder. Bezugsjahr, Veröffentlichungsfassung und Abruf sind getrennt zu lesen. Beim BMWSB-Bericht ist nur der Monat September 2025 ausgewiesen; ein genaues Veröffentlichungsdatum wird nicht erfunden.

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