Strommix und Bruttostromverbrauch: Warum Anteile abweichen
Eine Prozentzahl für erneuerbaren Strom ist erst verständlich, wenn die Bezugsgröße bekannt ist. Stromerzeugung und Stromverbrauch beantworten unterschiedliche Fragen.
Der Nenner macht den Unterschied
„Anteil erneuerbarer Energien“ kann sich auf die inländische Stromerzeugung oder auf den Bruttostromverbrauch beziehen. Eine Quote fragt, welcher Anteil des erzeugten Stroms erneuerbar ist. Die andere setzt die erneuerbare Stromerzeugung ins Verhältnis zum Verbrauch. Die Ergebnisse müssen nicht identisch sein.
Die Bezeichnung „Strommix“ allein sagt noch nicht zuverlässig, welche Abgrenzung gemeint ist. Für einen Vergleich braucht es deshalb immer die genaue Messdefinition und denselben Zeitraum.
Erzeugung, Verbrauch und Stromhandel
- Bruttostromerzeugung
- Die gesamte produzierte Strommenge vor Abzug des Eigenverbrauchs der Kraftwerke.
- Nettostromerzeugung
- Die Stromerzeugung nach Abzug des Kraftwerkseigenverbrauchs. Auch hier muss geprüft werden, ob die gesamte oder nur die öffentliche Erzeugung gemeint ist.
- Bruttostromverbrauch
- Eine Verbrauchsgröße einschließlich Eigenverbrauch und Netzverlusten. Der Stromhandel mit dem Ausland trägt dazu bei, dass sie von der inländischen Erzeugung abweicht.
Die Grundbegriffe und die Rolle von Importen und Exporten erläutert das Umweltbundesamt zur Stromerzeugung. Eine gesonderte UBA-Definition beschreibt den Bruttostromverbrauch.
Dieselbe erneuerbare Strommenge, zwei Prozentzahlen
Ein frei gewähltes Beispiel: In einem Jahr werden 500 Einheiten Strom erzeugt, davon 300 erneuerbar. Der Bruttostromverbrauch beträgt 550 Einheiten. Die Werte sind keine Angaben für Deutschland.
Anteil an der Erzeugung:
300 ÷ 500 × 100 = 60 %
Anteil am Bruttostromverbrauch:
300 ÷ 550 × 100 ≈ 54,5 %
Beide Rechnungen können gleichzeitig stimmen. Der Unterschied liegt hier ausschließlich in der Bezugsgröße. Die zweite Rechnung sagt auch nicht, dass sich die Herkunft jeder im Inland verbrauchten Kilowattstunde individuell zuordnen lässt.
Welche Quote gehört zum gesetzlichen Stromziel?
§ 1 Absatz 2 EEG legt als Ziel mindestens 80 Prozent erneuerbaren Strom am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 fest. Für den Vergleich verwenden wir daher die darauf bezogene amtliche Reihe. Ein Erzeugungsanteil mit einem anderen Nenner wäre kein gleichwertiger Ersatz.
Im Zielcheck zu erneuerbarem Strom stehen der gespeicherte Jahreswert, die Entwicklung und der Abstand zum Ziel. Tages- oder Monatsrekorde lassen sich nicht direkt mit einem Jahresziel vergleichen. Ebenso sollte ein vorläufiger Jahreswert als vorläufig erkennbar bleiben.
Zum Prüfen einer Schlagzeile reichen zunächst drei Fragen: Anteil wovon? Für welchen Zeitraum? Nach welcher Quelle und welchem Datenstand? Erst danach lässt sich beurteilen, ob zwei Prozentzahlen dieselbe Aussage beschreiben.
Zum Original nachlesen
- Umweltbundesamt: Erneuerbare und konventionelle Stromerzeugung ↗
- Umweltbundesamt: Definition Bruttostromverbrauch ↗
- § 1 EEG: Bezugsgröße des gesetzlichen Stromziels ↗
Die Quellen belegen Messdefinitionen und fachliche Abgrenzungen. Rechenbeispiele sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Wie wir Datenstände und Korrekturen behandeln, steht in unserer Methodik.